Zugänglich für alle – das ist uns wichtig
Informationen über Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Weingut Hauth ist bemüht, die Website www.weingut-hauth.eu barrierearm zugänglich zu gestalten. Die rechtliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) besteht für uns nicht, da wir als Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 BFSG gelten (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro).
Trotzdem haben wir freiwillig Maßnahmen umgesetzt, um die Nutzung unserer Website für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Dazu gehören unter anderem:
- gut lesbare Kontraste und Schriftgrößen,
- eine klare Seitenstruktur und verständliche Navigation,
- die Verwendung möglichst einfacher Sprache.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit, freuen wir uns über Ihre Nachricht:
Wir nehmen Ihre Rückmeldungen ernst und prüfen kontinuierlich, wie wir unsere Website weiter verbessern können.